Entdecken Sie, wie die Steuer auf Aktiengewinne in Deutschland funktioniert

Steuer auf Aktiengewinne in Deutschland

Sie haben in Aktien investiert und fragen sich nun, wie die Steuer auf Aktiengewinne in Deutschland funktioniert?

Das Verständnis der Steuer auf Aktiengewinne in Deutschland ist für jeden Anleger entscheidend. Die Regeln sind komplex und können je nach Art des Gewinns und Ihrer individuellen Situation variieren, was die Kontrolle von Steuerabzügen, Quellensteuern und anderen steuerlichen Besonderheiten erschwert.

Viele wissen nicht, wie hoch die tatsächliche Steuerlast ist und welche Abzüge es gibt. Heute helfen wir Ihnen, dies und andere Details zu verstehen. Lesen Sie weiter, um alles über die Steuer auf Aktiengewinne in Deutschland zu erfahren.

Wie funktioniert die Abgeltungsteuer?

Solidaritätszuschlag
Solidaritätszuschlag (Quelle: Canva)

Die Abgeltungsteuer fällt auf Kapitalerträge wie Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Dividenden und Zinsen an.

Die Besteuerung erfolgt, wenn der Gewinn realisiert wird (Verkauf der Aktie mit Gewinn oder Erhalt von Dividenden). Wenn die Aktien im Wert gestiegen, aber nicht verkauft wurden, ist keine Steuer zu zahlen.

Der Basissatz beträgt 25 %. Es gibt jedoch zwei Zuschläge, die die endgültigen Kosten erhöhen:

  • Solidaritätszuschlag (Soli): Ein Zuschlag von 5,5 % auf die Abgeltungsteuer, der etwa 1,38 % zum steuerpflichtigen Gewinn hinzufügt.
  • Kirchensteuer: Wird auf die Abgeltungsteuer erhoben (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Bundesländern) für Mitglieder bestimmter Religionen.

Insgesamt kann die effektive Steuerlast fast 28 % erreichen, was die anfänglichen 25 % übersteigt. Es ist daher ein Irrtum, sie als festen Satz zu betrachten.

Wie erfolgt die Einkommensteuererklärung?

Abgeltungsteuer
Abgeltungsteuer (Quelle: Canva)

Im deutschen System vereinfachen Finanzinstitute die Besteuerung. Banken und Broker, wie Investfriend, behalten die Abgeltungsteuer, den Soli und gegebenenfalls die Kirchensteuer ein und leiten die Beträge direkt an das Finanzamt weiter.

Dies entbindet viele Anleger davon, diese Einkünfte in der jährlichen Einkommensteuererklärung anzugeben, was den Prozess passiv und bequem macht.

In bestimmten Fällen ist es jedoch ratsam und sogar notwendig, eine Steuererklärung abzugeben.

Wenn beispielsweise Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt, können Sie die Günstigerprüfung beantragen.

Auf diese Weise wendet das Finanzamt den niedrigeren Satz an, was zu einer Erstattung des zu viel gezahlten Betrags führen kann.

Die Erklärung ist auch entscheidend, um Kapitalverluste auszugleichen, da das deutsche Finanzamt diesen Ausgleich nur mit Kapitalgewinnen und nicht mit anderen Einkommensquellen wie Gehältern zulässt.

Wie kann man die Steuerkosten senken?

Das deutsche Steuersystem bietet Freibeträge und Sonderregelungen zur Minimierung der Steuerlast.

Der bekannteste ist der Sparer-Pauschbetrag, ein jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge.

Derzeit beträgt der Betrag 1.000 € für Ledige und 2.000 € für Ehepaare.

Um diesen Freibetrag zu nutzen, müssen Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrem Finanzinstitut einreichen.

Für Aktieninvestitionen, die vor dem 1. Januar 2009 getätigt wurden, gilt ein Bestandsschutz.

Zuvor waren Gewinne aus dem Verkauf dieser Vermögenswerte steuerfrei, wenn sie länger als ein Jahr gehalten wurden. Diese Regel gilt nicht für Vermögenswerte, die nach 2009 erworben wurden, aber der Bestandsschutz besteht weiterhin, mit bestimmten Einschränkungen für Fonds.

Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Teifreistellung.

Aktienfonds, die mindestens 51 % des Portfolios in Aktien halten, sind zu 30 % von ihren Erträgen befreit. Für Mischfonds beträgt die Befreiung 15 %. Dieses Detail kann eine erhebliche Ersparnis bedeuten.

Doppelbesteuerung bei Auslandsinvestitionen in Deutschland

Bei Investitionen in Aktien ausländischer Unternehmen kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen.

Dies geschieht, wenn das Land des Unternehmens eine Quellensteuer einbehält, die zusammen mit der deutschen Steuer zu einer hohen Steuerlast führt.

Zur Minderung der Doppelbesteuerung hat Deutschland mit verschiedenen Ländern Abkommen (Doppelbesteuerungsabkommen) geschlossen. Diese Abkommen begrenzen die im Ausland einbehaltene Steuer auf 15 %, ein Betrag, der vollständig mit der deutschen Abgeltungsteuer verrechenbar ist.

Übersteigt die einbehaltene Steuer jedoch 15 % (z. B. 35 % in der Schweiz oder 30 % in den USA), sind nur 15 % in Deutschland anrechenbar.

Die Erstattung des überschüssigen Betrags muss direkt bei den Steuerbehörden des ausländischen Landes beantragt werden.

Besteuerung von Investmentfonds und ETFs in Deutschland

Die Besteuerung von Investmentfonds und ETFs in Deutschland wird durch eine Steuerreform geregelt, die 2018 in Kraft getreten ist. Das aktuelle System hat die Erhebung für Anleger vereinfacht, weist aber immer noch wichtige Details auf, wie die Teilfreistellung. Diese Regel besagt, dass ein Teil der Kapitalerträge aus Investmentfonds steuerfrei ist. Die Freistellung variiert je nach Art des Fonds:

  • Aktienfonds: Fonds, die mindestens 51 % ihres Portfolios in Aktien halten, profitieren von einer Freistellung von 30 %. Das bedeutet, dass 70 % der erhaltenen Gewinne und Dividenden besteuert werden.
  • Mischfonds: Wenn das Portfolio des Fonds mindestens 25 % in Aktien enthält, beträgt die Teilfreistellung 15 %.
  • Immobilienfonds: Fonds, die sich auf Immobilien in Deutschland konzentrieren, haben eine Freistellung von 60 %, während diejenigen, die in Immobilien im Ausland investieren, von einer Freistellung von 80 % profitieren.

Diese Teilfreistellung gilt für Dividenden und Kapitalgewinne im Allgemeinen und zielt darauf ab, langfristige Investitionen in Aktien zu fördern. Die Steuer auf den nicht freigestellten Betrag wird automatisch von der Finanzinstitution an der Quelle einbehalten, gemäß den gleichen Regeln der Abgeltungsteuer.

Häufig gestellte Fragen

1. Was ist der Unterschied zwischen Abgeltungsteuer und Spekulationssteuer?

Die Spekulationssteuer, die bis 2008 in Kraft war, befreite Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, die länger als ein Jahr gehalten wurden. Die Abgeltungsteuer hob diese Befreiung für nach 2009 erworbene Vermögenswerte auf, aber ein Bestandsschutz gilt immer noch für ältere Investitionen.

2. Muss ich Kapitalerträge in der deutschen Einkommensteuererklärung angeben?

Ja, in verschiedenen Situationen. Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, können Sie die Anwendung des niedrigeren Satzes beantragen. Die Erklärung ermöglicht es auch, überzahlte Steuern zurückzuerhalten oder Gewinne von ausländischen Banken anzugeben, die nicht der deutschen Quellensteuer unterlagen.

3. Ist es möglich, Aktienverluste mit anderen Einkommensquellen zu verrechnen?

Nein. Das deutsche Steuersystem hat einen Verrechnungskreis für Kapitalerträge. Kapitalverluste können nur mit Kapitalgewinnen verrechnet werden. Wenn die Verluste die Gewinne übersteigen, zahlen Sie einfach keine Steuern.

Fazit

Die Abgeltungsteuer in Deutschland wurde entwickelt, um die Steuererhebung zu vereinfachen, und für Anleger, die Bequemlichkeit suchen, mag der Quellensteuereinbehalt die endgültige Lösung erscheinen.

Wer jedoch die Rendite seiner Investitionen maximieren möchte, muss über die automatische Besteuerung hinausgehen.

Die Lehre ist, dass die scheinbare Passivität des Steuersystems einen aktiven Anleger erfordert.

Es ist unerlässlich, den Freistellungsauftrag zu erteilen, um Freibeträge zu nutzen, und zu verstehen, wann die Steuererklärung vorteilhaft ist, um Verluste auszugleichen.

Das tiefergehende Wissen über die tatsächliche Steuerlast (die über 25 % hinausgeht) und die Nuancen internationaler Investitionen ist entscheidend für den steuerlichen Erfolg in Deutschland.

Daraus ergeben sich die Bedenken, die Sie beim Investieren haben sollten. Wir empfehlen Ihnen, die sicheren Investitionsmöglichkeiten für Anfänger kennenzulernen, die Ihnen, obwohl sie für Anfänger gedacht sind, auch zu hervorragenden Renditen verhelfen werden.

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